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Notarielles Kaufangebot mit Folgen


Täglich unterschreiben Verbraucher beim Notar ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages (Kaufangebot), mit der Annahme es handelt sich um eine unverbindliche Reservierung. Doch was wasserdicht erscheint, tropft oftmals.



Kaufangebot, Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages

Das notarielle Kaufangebot: wirklich verbindlich?

Wer einmal in die Falle von „Schwarzen Schafen“ getreten ist, kennt das Gefühl der Ausweglosigkeit. Plötzlich hängt die ganze Existenz am seidenen Faden. Das Vertrauen wurde missbraucht. Die Angst, erneut hinters Licht geführt zu werden, bleibt. So geht es nach Schätzungen des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes Berlin bundesweit mindestens 300.000 Menschen, möglicherweise auch einer Million Betroffenen.


Juristisch ungeschulte Verbraucher werden häufig ohne den Kaufvertrag vorher gelesen zu haben von der notariellen Beurkundung überfahren. Häufig spielen in diesen Fällen Notare die Verbindlichkeit der Verträge herunter und informieren den Verbraucher nicht rechtgemäß über die vor der Beurkundung angesetzte zweiwöchige Prüfungsfrist. Die Situation, in der sich der Käufer befindet, ist bitter. Eigentlich möchte man alles rückgängig machen und sich von Vertrag und Berater so schnell wie möglich trennen. Doch das ist schwer, da der Vertrag rechtsgültig ist.


Die problematische Rechtsituation liegt in der Vertragskonstellation. Der Käufer bietet dem Verkäufer, also dem Bauträger, ein Kaufangebot, welches dieser annehmen kann. Nimmt der Bauträger das Angebot an, entsteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmen. Dieser Vertragstext ist von den Versprechen des Beraters völlig losgelöst, womit der Bauträger einer Klage gelassen entgegen sehen kann, da ihm keine Schuld zukommt. Meist hat der Verbraucher noch in Unkenntnis beim Notar unterschrieben, dass ihm alle Unterlagen 14 Tage vor Beurkundung vorlagen. Eine sehr schlechte Position für den Verbraucher.


Zur Vermeidung, dass weitere gutgläubige Verbraucher in die Falle von „Schwarzen Schafen“ treten, wurde im Jahre 2002, auf Drängen von Verbraucherschützern, das Beurkundungsgesetz (BeurkG) mit weiteren Richtlinien ergänzt. Die dort neugeregelte Entscheidungs- und Überlegungsfrist von vierzehn Tagen dient dem Schutz vor eiligen oder falschen Entscheidungen über den Vertragsschluss. In dieser Zeit hat der Verbraucher die Möglichkeit, das Angebot eingehend zu überprüfen und sich unter anderem mit den finanziellen, rechtlichen und sonstigen Konsequenzen des Vertrages auseinander zu setzen. Mit der Hinwirkung auf die gegebenen Richtlinien wird der Notar seinen Verpflichtungen gerecht, sich effektiv für eine Einhaltung des vorgesehenen Verfahrens einzusetzen.


Die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass diese Verpflichtung nicht immer verbraucherfreundlich, aber im gesetzlich zulässigen Rahmen, umgesetzt wird. Oftmals fühlt sich der Verbraucher betrogen und hinters Licht geführt.


Befinden Sie sich in solch einer oder ähnlichen Situation?

Hier ist dringende Hilfe von fachkundigen Experten und Anwälten gefordert. Es muss schnell gehandelt werden, denn je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger ist die Ausgangsposition des Geschädigten. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren erfahrenen Experten Michael Götemann und schildern Sie Ihre Situation:  Kontakt zu Michael Götemann 


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