Denkmalschutz-Immobilien    
   

Sicherheit durch SI-Zertifikate (SteuerImmobilie-Zertifikat)


Die SI-Zertifikate dienen Ihnen als Kapitalanleger in Immobilien dazu, eine leichte und schnelle Bewertung einer Immobilie, und speziell eines Bauträgers, vornehmen zu können. Da wir, die Experten der steuerimmobilie.de, schon seit über 12 Jahren auf dem Immobiliensektor arbeiten, wollen wir Ihnen garantieren, dass Sie in Qualitätsimmobilien investieren. Diese Beurteilung von Immobilien im Allgemeinen und deren Bauträgern im Besonderen ist unser einzigartiger Service für Sie. Als erster Finanzdienstleister auf diesem Gebiet bieten wir allen Kapitalanlegern objektive, transparente und sichere Qualitätsmerkmale, die Licht ins Immobiliendunkel bringen. Die SI-Zertifikate bewerten alle entscheidenden Faktoren, die Sie beim Immobilienkauf beachten müssen. Speziell die Wahl eines kompetenten Bauträgers wird durch unsere SI-Zertifikate für Sie spielend leicht.

Die einzelnen Qualitätsmerkmale, die in die SI-Zertifikate einfließen, werden mit Punkten bewertet. Bietet ein Bauträger beispielsweise eine Arbeitslosenversicherung an, so bekommt er in diesem Abschnitt eine gewisse Punktzahl. Bietet er allerdings keine Arbeitslosenversicherung, so bleiben die Punkte für diese Rubrik aus. Am Ende der Bewertung eines Objektes bzw. des Bauträgers wird die Gesamtpunktzahl durch Addition der Punkte in den einzelnen Abschnitten ermittelt und über einen Schlüssel in das leicht verständliche und bekannte Schulnotensystem übertragen. Auf diese Weise ist es für Sie als Kunde völlig unkompliziert eine Immobilie bzw. deren Bauträger qualitativ zu beurteilen.

 

Damit Sie sich einen Überblick über die Bewertungskriterien machen können, die in die SI-Zertifikate einfließen, haben wir Ihnen hier einige der wichtigsten Qualitätsmerkmale zusammengestellt:

 

 

1. Chancen und Risiken


In der Regel sollte ein Bauträger für jedes seiner Objekte ein Exposée erstellen, in dem die Immobilie detailreich geschildert und erklärt wird. Insbesondere der Rubrik „Chancen und Risiken“ muss ausreichend Raum gewidmet werden, um dem Anleger einen objektiven Überblick über das Angebot zu gewährleisten. Bei dieser Rubrik muss speziell darauf geachtet werden, ob dieses Thema gut ersichtlich dargestellt wird. Das heißt, dieser Abschnitt sollte nicht im Kleingedruckten oder auf der letzten Seite verschwinden.

 

2. Pläne und Grundrisse


Im Prospekt jeder Immobilie sollten Pläne und Grundrisse derselben abgebildet sein. Es ist wichtig darauf zu achten, dass diese Pläne und Grundrisse von einem Architekten gezeichnet und alle Details maßstabsgerecht eingetragen wurden. Ist dies nicht der Fall, könnte es zu Täuschungen des Anlegers führen.

Beispiel: Häufig werden in Prospekten Pläne abgebildet, in die bereits Teile des Mobiliars eingezeichnet sind. Diese Möbelstücke sind allerdings nicht im richtigen Maßstab, so dass der trügerische und falsche Eindruck entsteht, dass in einen 10m2- Raum, ein Esstisch mit vier Stühlen, Wohnzimmerschrank und eine Couchlandschaft Platz finden.

 

3. Vertragspartner


Entscheidend ist es in jedem Fall, dass im Prospekt des Bauträgers die Vertragspartner (beispielsweise Geschäftsführer) verzeichnet sind. Es muss leicht ersichtlich sein wer dieses Angebot unterbreitet. Weiterhin sollte die Handelsregisternummer ebenfalls im Prospekt eingetragen sein, damit sicher gestellt ist, dass Sie auch wirklich von einer eingetragenen Firma ein Objekt angeboten bekommen.

 

4. Arbeitslosenversicherung


Gute Bauträger bieten für die Absicherung Ihrer Kapitalanleger eine Arbeitslosenversicherung an. Diese schützt, im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, Ihre Kapitalanlage. Durch diese Versicherung können Sie auch in einer schlechten finanziellen Situation Ihr Eigentum bewahren und die Mieteinnahmen aus Ihrer Kapitalanlage weiter beziehen.

 

5. Mietpool


Ein Mietpool begrenzt in jedem Fall das Risiko eines Anlegers, indem die Mieteinnahmen eines Mehrfamilienhauses von jedem Einzelvermieter einbezahlt und durch eine Hausverwaltung verteilt werden. Sollte Ihre Wohnung einmal leer stehen, müssen Sie nicht vollständig auf Ihre Mieteinnahmen verzichten. Diese Risikostreuung kommt dem Einzelanleger zugute und sollte vom Bauträger daher mit angeboten werden.

 

6. TÜV-Begleitung bzw. TÜV-Abnahme


Der TÜV bietet unabhängige Gutachten an, die die bauliche Seite einer Immobilie bewerten. Ein TÜV-Gutachten bietet Sicherheit für den Kapitalanleger, denn es gewährleistet eine objektive Bewertung einer Immobilie.

Es gibt die Möglichkeit, dass der TÜV "baubegleitend" die Immobilie prüft, das heißt während des ganzen Bauprozesses bzw. während der kompletten Sanierungsarbeiten die Baumaßnahmen überwacht. Auf diese Weise erhalten Sie eine unabhängige und objektive Meinung, die sich über den ganzen Bauprozess erstreckt. Eventuelle bauliche Veränderungen oder Eingriffe können durch diese TÜV-Begleitung zeitnah erkannt und durchgeführt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist es lediglich eine "TÜV-Abnahme" des Objektes durchführen zu lassen. Sie bekommen folglich am Ende aller baulichen Tätigkeiten ein unabhängiges Gutachten über die bauliche Qualität Ihrer Immobilie. Eventuelle Mängel oder Veränderungsarbeiten sind im Nachhinein teilweise nur schwer durchführbar. Aus diesem Grund erhält ein Bauträger in dieser Rubrik mehr Punkte, wenn er eine TÜV - begleitende Expertise durchführen lässt.

 

7. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


Es ist von großer Bedeutung, dass Ihr Bauträger nur mit Vertriebspartnern zusammen arbeitet, die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besitzen. Diese Versicherung bietet für Sie als Kunde die Sicherheit, dass Sie im Falle einer falschen Beratung bzw. deren Konsequenzen, geschützt sind.

 

8. Gewerbeerlaubnis


Der Bauträger bzw. dessen Vertriebspartner sollten in jedem Falle eine Gewerbeerlaubnis (nach §34c der Gewerbeordnung) vorweisen können.

 

9. Finanzierungsschwierigkeiten


Ihr Bauträger sollte in jedem Fall in seinem notariell beglaubigten Kaufangebot bzw. Kaufvertrag vermerken, dass dieses hinfällig wird, wenn Sie als Kunde wider erwartend keine Finanzierungsmöglichkeit für das Objekt finden können. Ansonsten würden Sie Gefahr laufen, dass Sie das Objekt bezahlen müssen, auch wenn Sie keine Finanzierungsmöglichkeit (beispielsweise durch einen Bankkredit) haben, bzw. würden hohe finanzielle Einbußen auf Sie zukommen, wenn Sie die vertragliche Vereinbarung auflösen wollen.

 

10. Fertigstellungstermin


In jedem Fall sollte im Kaufvertrag ein juristisch wasserdichter Fertigstellungstermin vermerkt werden, damit Sie am vermeintlichen Endpunkt der Arbeiten keine Enttäuschung erleben und vor einem halbfertigen Gebäude stehen.

11. Mietersatzleistungen


Der Bauträger sollte für Sie im besten Falle Mietersatzleistungen im Kaufvertrag verankern, die Ihnen während der Bauphase und/oder bei Fertigstellungsverzug, in der Sie keine Mieten als Einnahmen verbuchen können, als Ersatzeinnahmen dienen. Dies ist insbesondere deshalb vonnöten, weil Sie, auch wenn Ihre Immobilie noch nicht fertig gestellt oder fertig saniert wurde, Bereitstellungszinsen bezahlen müssen.

 

12. Regelmäßige visuelle Information über den Baufortschritt


Ein guter Bauträger sollte nach Vertragsabschluss nicht erst wieder zum Fertigstellungstermin mit Ihnen in Kontakt treten. Sie sollten regelmäßig über den Fortschritt der Bau- oder Sanierungsarbeiten informiert werden. Am eindrucksvollsten geschieht dies natürlich durch regelmäßige Fotodokumentationen, die dem Anleger den Baufortschritt  visuell verdeutlichen.

 

13. Besichtigungskosten


Ein wichtiges Qualitätskriterium für einen Bauträger ist die Tatsache, dass er die Besichtigungskosten (beispielsweise Anreise, Übernachtung usw.) für Sie, im Falle eines Kaufes, übernimmt.

 

14. Objektbetreuer vor Ort


Ein guter Bauträger sollte Ihnen einen Ansprechpartner vor Ort der Immobilie nennen können, den Sie jederzeit kontaktieren können und der Ihnen alles Wissenswerte zu Ihrem Objekt detailreich erläutern kann. Der jeweilige Objektbetreuer sollte vor Ort jederzeit mit Ihnen die Immobilie besichtigen und Ihre Fragen ausreichend und kompetent beantworten können.

15. Nichtzustandekommen des Kaufs


In jedem Fall sollte die Tatsache Beachtung finden, ob bzw. in welchem Maße der Bauträger die entstandenen Kosten, zum Beispiel für die Besichtigung, Notargebühren usw., übernehmen wird.

 

Alle diese und viele weitere Qualitätsmerkmale fließen in die Beurteilung einer Immobilie bzw. deren Bauträger durch die SI-Zertifikate ein. Wir haben diese Kriterien, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung im Immobiliengeschäft und in Zusammenarbeit mit unserem Expertennetzwerk,  ausgearbeitet, um Ihnen einen schnellen und sicheren Überblick über die einzelnen Immobilienangebote zu ermöglichen. Auf diese Art und Weise sparen wir Ihnen Ihre kostbare Zeit und schützen Sie, durch sichere Bewertungskriterien, vor kostspieligen Fehlinvestitionen.

 
     
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